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Aktuelles

Artikel vom 07.05.2019

12. Mai-10. Juni 2019 "Die Mütter des Grundgesetzes"

70 Jahre Bundesrepublik Deutschland

Sonderausstellung "Mütter des Grundgesetzes" - Parteiübergreifend für Gleichberechtigung

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – mit dieser klaren Formulierung des Artikel 3 Absatz 2 GG hat das Grundgesetz 1949 Maßstäbe gesetzt. Im Parlamentarischen Rat, der dieses Grundgesetz vorbereitet und beschlossen hat, waren neben 61 Männern auch vier Frauen vertreten. Ohne Engagement und überparteiliche Zusammenarbeit von Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel hätte es Artikel 3 in dieser Form nicht gegeben. Ihrem Einsatz ist es maßgeblich zu verdanken, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern 1949 im Grundgesetz verankert wurde.

Über die „Mütter des Grundgesetzes“ und ihren unmittelbaren Einfluss auf die Verfassung informiert die Plakat-Ausstellung des Helene-Weber-Kollegs. Eintritt zur Sonderausstellung frei.

Unser Begleitprogramm zur Ausstellung:

*Sonntagsführung am Muttertag, Sonntag, 12. Mai 2019, 14:30 Uhr

*„Alles Gute, Grundgesetz! Führung am Verfassungstag, Donnerstag, 23. Mai 2019, 18:30 Uhr

* „Die Frauen müssen dies Reich mitbauen“. 100 Jahre Frauenwahlrecht Vortrag von Dr. Gudrun Kruip am Dienstag, 21. Mai 2019, 19:30 Uhr in Kooperation mit der Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, der Reinhold-Maier-Stiftung und dem Theodor-Heuss-Freundeskreis Baden-Württemberg e.V.